Erbrecht
- Testament
- Erbvertrag
- Pflichtteilsrecht
- Erbausschlagung
- Erbanfechtung
- Testamentvollstreckung
- Erbengemeinschaft
Das Betätigungsfeld des Anwalts auf dem Gebiet des Erbrechts sollte vor dem Erbfall beginnen. Ausgewogene und individuell abgestimmte erbvertragliche Lösungen, vorzeitige Vermögensübertragungen als Instrument einer vorausschauenden Nachfolgeplanung oder eine Abspaltung von Nachlassteilen durch Verträge zu Gunsten Dritter auf dem Todesfall helfen, die durch einen Tod entstehende rechtliche Unsicherheit zu vermeiden. Ich berate und vertrete Sie gerne in oben genannten Angelegenheiten.
Nach dem Eintritt des Erbfalls unterstützte ich Sie bei der Nachlassabwicklung, der Auseinandersetzung mit Miterben und Streit um Pflichtteils- und Erbschaftsansprüche. Dies umfasst insbesondere die Beratung über Ihre Möglichkeiten der der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft und den damit verbundenen Konsequenzen, das Erbschaftsverfahren und die Testamentsvollstreckung.