Inkasso
Sie sind Unternehmer und stellen Ihre Dienste Ihren Kunden in Rechnung? Sicherlich ist Ihnen dann der Mehraufwand bekannt, der entsteht, wenn Ihre Kunden auch auf Mahnungen keine Zahlungen leisten. Umso ärgerlicher wird es, wenn durch die schlechte Zahlungsmoral Ihrer Kunden die eigene Liquidität in Gefahr gerät. Vor allem bei kleineren Unternehmen oder Privatpersonen kann dies schnell zu einer unverschuldeten Insolvenz führen. Doch soweit muss es nicht kommen. Je schneller versucht wird Ihre Forderung gegenüber dem Kunden einzutreiben, umso höher ist die Chance noch an Ihr Geld zu kommen. Wenn Sie versuchen die offene Forderung selbst beizutreiben, kann dies oft zu einem hohen Zeit- und Kostenaufwand führen. Möglicherweise fehlt es auch an dem benötigten Fachwissen Ihrer Mitarbeiter und spätestens, wenn der Kunde z. B. Widerspruch gegen den von Ihnen beantragten Mahnbescheid erhebt, wird die anwaltliche Hilfe unentbehrlich.
Als Rechtsanwaltskanzlei arbeite ich ebenso effektiv wie namhafte Inkassobüros. Der Vorteil gegenüber einem reinen Inkassobüro besteht u. a. darin, dass ich bei der Beauftragung erst einmal prüfe, ob Ihre Forderung überhaupt durchsetzbar ist. Auch senken Sie bei direkter Beauftragung durch mich das Risiko der Nichtübernahme der zu entstehenden möglichen Kosten. Mein Ziel ist es Ihnen die zeitaufwändige Mehrarbeit für den Forderungseinzug ganz abzunehmen. Ich werde bei Mandatsbeauftragung das gewünschte Vorgehen genauestens mit Ihnen besprechen, z. B. ob vorab ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben gewünscht ist oder ob das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden soll. Zudem prüfe ich für Sie, ob es nicht sinnvoller ist, direkt das Klageverfahren gegen Ihren säumigen Kunden einzuleiten. Sobald ich von Ihnen beauftragt bin, werden Sie von jeder durch mich eingeleiteten Maßnahme informiert, sodass Sie sich um nichts mehr kümmern müssen.
Als letztes bleibt noch festzuhalten, dass das von mir betriebene Inkasso nicht teurer ist, wie die Beauftragung eines reinen Inkassobüros. Auch trägt im Erfolgsfalle der Schuldner meine Kosten, vorausgesetzt, dass sich dieser im Verzug befunden hat. Sicherlich werde ich auch hier eine adäquate Lösung für Sie finden.